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"Es gibt beim Bayerischen Rundfunk keinen Redaktionsausschuss, weil das dazu nötige Statut nicht im bayerischen Rundfunkgesetz verankert ist", sagt die stellvertretende BJV-Vorsitzende Andrea Roth.
Foto: Thomas Geiger / BJV

BJV-Pressemitteilung

Der BJV fordert Markus Söder auf, Kontrolle durch Mitarbeiter beim Bayerischen Rundfunk zu ermöglichen

Der Ministerpräsident muss den Redaktionsausschuss ins bayerische Rundfunkgesetz einbringen

München, 07.09.2022

Der Bayerische Journalisten-Verband zeigt sich verwundert über die jüngsten Äußerungen Markus Söders zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Mit seiner populistischen Forderung, den Rundfunkbeitrag einzufrieren, überschreitet er seine Kompetenz als bayerischer Ministerpräsident. Gleichzeitig verschläft Söders Landesregierung in Bayern die wirklich sinnvollen Beiträge der Medienpolitik zu einer besseren Kontrolle des Bayerischen Rundfunks. Warum poltert Söder im Bund, während er in Bayern Däumchen dreht?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht nach den Enthüllungen des Business Insider um die mittlerweile ehemalige rbb-Intendantin Patricia Schlesinger auch in Bayern unter starkem Druck. Unter die berechtigten Forderungen nach einer besseren wirtschaftlichen Kontrolle der Sender mischte sich zuletzt populistische Stimmungsmache vom höchsten Entscheidungsträger auf Landesebene. Im Interview mit Bild äußerte Markus Söder unter anderem den Gedanken, anlässlich der Inflation „die Rundfunkgebühren stabil zu halten, auf dem jetzigen Level einzufrieren.“

„Markus Söder weiß selbst genau, dass die Bayerische Landesregierung nicht über die Höhe des Rundfunkbeitrags entscheidet“, entgegnet die stellvertretende BJV-Vorsitzende Andrea Roth: „Statt mit Wahlkampfparolen die Bürgerinnen und Bürger zu täuschen, sollte Herr Söder in seinem eigenen Einflussbereich Reformen voranbringen: Für eine bessere Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks braucht es einen Redaktionsausschuss. Es gibt beim Bayerischen Rundfunk keinen Redaktionsausschuss, weil das dazu nötige Statut nicht im bayerischen Rundfunkgesetz verankert ist.“ „Beim rbb haben sich der Redaktionsausschuss, der Personalrat und die Freienvertretung bei der Kontrolle und Aufklärung der Vorwürfe gegen Patricia Schlesinger besonders hervorgetan“, ergänzt Harald Stocker, Vorsitzender der Fachgruppe Rundfunk im BJV und BR-Rundfunkrat: „Diese Gremien müssen jetzt auch in Bayern geschaffen beziehungsweise gestärkt werden.“

Der Bayerische Journalistenverband fordert die bayerische Landesregierung daher auf, die folgenden Punkte umzusetzen:

  • Das Bayerische Rundfunkgesetz muss um ein Redaktionsstatut ergänzt werden, um einen Redaktionsausschuss zu schaffen.
  • Das Bayerische Personalvertretungsgesetz muss geändert werden, damit auch die festen Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Personalrat vertreten sind.
  • Im BR-Verwaltungsrat müssen, nach dem Vorbild anderer Bundesländer, auch Personalvertreter vertreten sein.

Durch diese Änderungen im bayerischen Personalvertretungsgesetz und im bayerischen Rundfunkgesetz könnten Markus Söder und der bayerische Landtag sehr viel zur Weiterentwicklung der Qualität der Aufsicht im Bayerischen Rundfunk beitragen. Der Bayerische Journalisten-Verband bietet zu diesem Thema gerne konstruktive Gespräche an.

Markus Söders Forderung, den Rundfunkbeitrag einzufrieren, disqualifiziert sich hingegen schon aufgrund der juristischen Sachlage als Populismus: Medienpolitik ist in Deutschland Ländersache. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von der Politik festgeschrieben, wie Söder suggeriert. Sie wird von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) unabhängig ermittelt, wobei die finanziellen Wünsche der öffentlich-rechtlichen Sender in der Regel stark gekürzt werden. Zuletzt bestätigte das Bundesverfassungsgericht 2021 die Zuständigkeit der KEF, nachdem das Land Sachsen-Anhalt die Zustimmung zu einer Beitragserhöhung verweigerte. Die Länder haben allenfalls über die Definierung des Programmauftrags Einfluss auf die Ausgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Änderungen an diesem im Medienstaatsvertrag verankerten Auftrag müssen sie einstimmig beschließen. Über das bayerische Rundfunkgesetz und das bayerische Personalvertretungsgesetz entscheidet hingegen der bayerische Landtag, in dem die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern eine Mehrheit stellt.

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